Verbinden Sie ausgezeichnete Renditeaussichten mit einem Höchstmaß an Sicherheit für Ihr Kapital. Mit fairvesta Mercatus profitieren Sie von einer progressiven Anlagestrategie in einem sehr attraktiven Nischensegment: Qualitätsimmobilien aus Bankenverwertungen und Zwangsversteigerungen.
Die ausgewählten Immobilien zeichnen sich nicht nur durch nachgewiesen hohe Mieterträge und eine hervorragende Lage aus, sondern werden aufgrund wirtschaftlicher Sondersituationen auch deutlich unter dem amtlich festgestellten Verkehrswert angeboten. fairvesta kauft so günstig erstklassige Objekte, um sie dann schnellstmöglich – im Durchschnitt nach ca. drei Jahren – wieder mit Gewinn zu verkaufen.
Zur Minimierung des Risikos wird dabei auf eine größtmögliche Diversifizierung des Portfolios Wert gelegt. Die Immobilien unterscheiden sich daher nicht nur in ihrer Größe, sondern sind zudem geografisch breit gestreut. Überdies werden sie sowohl gewerblich als auch wohnwirtschaftlich genutzt.
Der große Vorteil von Immobilien ist, dass sie im Gegensatz zu Aktien und vielen anderen Anlageformen nicht von fiktiven Kursschwankungen beeinflusst werden. Sowohl mit Wohn- und Geschäftshäusern als auch mit Bürogebäuden und Einkaufszentren lassen sich zuverlässig attraktive Erträge erwirtschaften.
Spezialisiert auf den Handel mit hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien hat sich fairvesta seit der Gründung im Jahre 2002 zu einem der führenden Anbieter im Segment geschlossener Immobilienfonds entwickelt. Bis Ende 2008 wurden bereits sechs Fonds mit einem Zeichnungsvolumen von 200 Mio. Euro erfolgreich platziert und realisiert. Die bisher erwirtschaftete Rendite lag im Durchschnitt deutlich im zweistelligen Bereich.
| ESTATE Short Cash | ESTATE Cash Flex |
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Das Anlagemodell mit der kürzesten Laufzeit, wenn Sie Ihr Geld bald wieder benötigen.
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Das flexibelste Anlagemodell, wahlweise mit oder ohne Entnahmerecht.
Der Gesellschafter von ESTATE Cash Flex hat die Möglichkeit, sich die jährlichen Entnahmen auf den erwirtschafteten Gewinn der Gesellschaft (Ausschüttungen) in Höhe von anfänglich 1,0 bis zu 6,5 % p. a. bezogen auf seine Kapitaleinlage monatlich, quartalsweise oder jährlich auszahlen zu lassen. Diese Entnahmen werden wie folgt gestaffelt:
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