fairvesta Chronos I GmbH & Co. KG |
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| Wertpapiertyp: | Namens-Anteile |
| WKN: | A1CS0L |
| ISIN: | DE 000A1CS0L7 |
fairvesta Lumis I GmbH & Co. KG
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| Wertpapiertyp: | Namens-Anteile |
| WKN: | A1CSOK |
| ISIN: | DE000A1CSOK9 |
fairvesta Mercatus IX GmbH & Co. KG |
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| Wertpapiertyp: | Namens-Anteile |
| WKN: | A1H9JS |
| ISIN: | DE000A1H9JS0 |
| Valorennummer: | 13478640 |
fairvesta Mercatus VIII GmbH & Co. KG |
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| Wertpapiertyp: | Namens-Anteile |
| WKN: | A1C5J8 |
| ISIN: | DE000A1C5J82 |
fairvesta Mercatus VII GmbH & Co. KG |
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| Wertpapiertyp: | Namens-Anteile |
| WKN: | A1CSOJ |
| ISIN: | DE 000A1CSOJ1 |
fairvesta VI Immobilienbeteiligungs-
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| Wertpapiertyp: | Namens-Anteile |
| WKN: | A0RK13 |
| ISIN: | DE000A0RK136 |
fairvesta IV Immobilienbeteiligungs-
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| Wertpapiertyp: | Namens-Anteile |
| WKN: | A0NJ5V |
| ISIN: | DE000A0NJ5V4 |
(ISIN) ist die International Securities Identification Number und wird International von allen Banken anerkannt zur Identifikation von Wertpapieren.
(WKN) ist die Wertpapierkennnummer welche in Deutschland zur Identifizierung von Wertpapieren verwendet wird.
(VALOR) Die Valorennummer ist in der Schweiz eine eindeutige Kennnummer für kodierte Wertpapiere und gilt nur in der Schweiz.
Nach § 8f Abs. 1 Satz 1 Verkaufsprospektgesetz muss ab dem 01.07.2005 der Anbieter für im Inland öffentlich angebotene und nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen) oder für Anteile an sonstigen geschlossenen Fonds einen Verkaufsprospekt erstellen, sofern nicht bereits nach anderen Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein Prospekt nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlicht worden ist. Diese Prospektpflicht gilt auch für Namensschuldverschreibungen. Die Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts sind in § 8f Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz aufgeführt.
Zu den Unternehmensanteilen im Sinne des § 8f Abs. 1 Satz 1 des Verkaufsprospektgesetzes gehören Unternehmensbeteiligungen an Personengesellschaften, GmbH-Anteile, Anteile an BGB-Gesellschaften, Genossenschaftsanteile sowie stille Beteiligungen an den genannten Gesellschaften oder an bestimmten Vermögensmassen solcher Gesellschaften sowie Beteiligungen an ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen. Nicht erfasst werden partiarische Darlehen.
Grundsätzlich muss der Verkaufsprospekt alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten, die der Anleger für die Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlage benötigt, um eine qualifizierte Anlageentscheidung zu treffen. Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte sind für den Anlegerschutz unentbehrlich. Um eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und die betreffende Vermögensanlage informiert werden. Darüber hinaus stellt der Verkaufsprospekt die zentrale Haftungsgrundlage in Streitfällen dar, falls dieser nicht alle wesentlichen Informationen für die Anlageentscheidung enthält bzw. die Angaben nicht den Tatsachen entsprechen.
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BaFin fairvesta Lumis I
BaFin fairvesta Chronos I
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