Investoren-Information

Deutschland

fairvesta Chronos I GmbH & Co. KG    

Wertpapiertyp: Namens-Anteile
WKN: A1CS0L
ISIN: DE 000A1CS0L7

fairvesta Lumis I GmbH & Co. KG

Wertpapiertyp: Namens-Anteile
WKN: A1CSOK
ISIN: DE000A1CSOK9

fairvesta Mercatus IX GmbH & Co. KG

Wertpapiertyp: Namens-Anteile
WKN: A1H9JS
ISIN: DE000A1H9JS0
Valorennummer: 13478640

fairvesta Mercatus VIII GmbH & Co. KG

Wertpapiertyp: Namens-Anteile
WKN: A1C5J8
ISIN: DE000A1C5J82

fairvesta Mercatus VII GmbH & Co. KG

Wertpapiertyp: Namens-Anteile
WKN: A1CSOJ
ISIN: DE 000A1CSOJ1

fairvesta VI Immobilienbeteiligungs-
gesellschaft mbH & Co. KG

Wertpapiertyp: Namens-Anteile
WKN: A0RK13
ISIN: DE000A0RK136

fairvesta IV Immobilienbeteiligungs-
gesellschaft mbH & Co. KG

Wertpapiertyp:  Namens-Anteile
WKN:  A0NJ5V
ISIN: DE000A0NJ5V4

(ISIN) ist die  International Securities Identification Number und wird International von allen Banken anerkannt zur Identifikation von Wertpapieren.

(WKN)
ist die Wertpapierkennnummer welche in Deutschland zur Identifizierung von Wertpapieren verwendet wird.

(VALOR)
Die Valorennummer ist in der Schweiz eine eindeutige Kennnummer für kodierte Wertpapiere und gilt nur in der Schweiz.

 

 

Bafin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach § 8f Abs. 1 Satz 1 Verkaufsprospektgesetz muss ab dem 01.07.2005 der Anbieter für im Inland öffentlich angebotene und nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen) oder für Anteile an sonstigen geschlossenen Fonds einen Verkaufsprospekt erstellen, sofern nicht bereits nach anderen Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein Prospekt nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlicht worden ist. Diese Prospektpflicht gilt auch für Namensschuldverschreibungen. Die Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts sind in § 8f Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz aufgeführt.

Zu den Unternehmensanteilen im Sinne des § 8f Abs. 1 Satz 1 des Verkaufsprospektgesetzes gehören Unternehmensbeteiligungen an Personengesellschaften, GmbH-Anteile, Anteile an BGB-Gesellschaften, Genossenschaftsanteile sowie stille Beteiligungen an den genannten Gesellschaften oder an bestimmten Vermögensmassen solcher Gesellschaften sowie Beteiligungen an ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen. Nicht erfasst werden partiarische Darlehen.

Grundsätzlich muss der Verkaufsprospekt alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten, die der Anleger für die Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlage benötigt, um eine qualifizierte Anlageentscheidung zu treffen. Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte sind für den Anlegerschutz unentbehrlich. Um eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen zu können, müssen die Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und die betreffende Vermögensanlage informiert werden. Darüber hinaus stellt der Verkaufsprospekt die zentrale Haftungsgrundlage in Streitfällen dar, falls dieser nicht alle wesentlichen Informationen für die Anlageentscheidung enthält bzw. die Angaben nicht den Tatsachen entsprechen.

Sie finden die Veröffentlichung/Gestattung der aktuellen fairvesta Beteiligungsangebote unter nachfolgenden

Links:
BaFin fairvesta Lumis I
BaFin fairvesta Chronos I
BaFin fairvesta Mercatus VII - IX


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